Visum zum Besuch eines Sprachkurses

Wenn Sie für den Besuch eines Intensiv-Sprachkurses ein Visum (Sichtvermerk) in Ihrem Heimatland beantragen wollen, müssen Sie die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen. Diesen Sichtvermerk erhalten Sie von der deutschen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat der Bundesrepublik Deutschland.

Im Folgenden finden Sie Informationen, die Sie bitte bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land überprüfen. Da es für jedes Land eigene Bestimmungen geben kann, können wir keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Für die Beantragung müssen Sie mitbringen:

  • einen gültigen Reisepass
  • zwei vollständig auf Deutsch ausgefüllte Antragsformulare
  • zwei Passbilder
  • eine Bestätigung einer deutschen Sprachschule über die Anmeldung zu einem Sprachkurs, der mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen muss. (Anmeldebestätigung von bibis),
  • eine Bestätigung Ihrer Eltern oder einer anderen Person, dass sie während Ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland für Ihren Unterhalt aufkommen werden bzw. wird (Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Kursaufenthaltes
  • einen Nachweis über ausreichenden Wohnraum

Daneben müssen Sie für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland genügend finanzielle Mittel haben, um neben den Kosten des Sprachkurses auch Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies muss evtl. bei der Botschaft oder dem Konsulat nachgewiesen werden.

Alle Unterlagen müssen bei der Antragstellung vollständig sein.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Erteilung eines Visums, da die Bearbeitung längere Zeit (bis zu drei Monaten) in Anspruch nehmen kann.

Ein Visum wird zunächst für drei Monate erteilt und kann dann für weitere neun Monate verlängert werden.

Die Aufenthaltsgenehmigung zum Besuch eines Sprachkurses bei bibis wird für längstens ein Jahr erteilt.

Ein Touristenvisum kann nicht in ein Visum für einen Sprachkurs umgewandelt werden.

 

Studium

Wenn Sie nach dem Besuch des Sprachkurses an einer deutschen Hochschule studieren möchten, ist das unter der Voraussetzung möglich, dass Sie während des einjährigen Sprachkurses eine Zulassung zum Studium oder die Aufnahme in einen studienvorbereitenden Kurs nachweisen. Gelingt dieser Nachweis, wird die Aufenthaltsgenehmigung in der Regel verlängert. Bitte bringen Sie sämtliche Schulabschlusszeugnisse und, soweit vorhanden, Hochschulzeugnisse im Original und in beglaubigter Übersetzung mit nach Deutschland, um zeitliche Verzögerungen bei einer Hochschulbewerbung zu vermeiden.
bibis bietet Ihnen während Ihres Sprachkursaufenthaltes laufend individuelle Beratung bezüglich Ihrer Hochschulbewerbung.

 

Unterkunft

Wenn Sie für die Dauer Ihrer Sprachkurse eine Unterkunft in einem Studentenwohnheim brauchen, schreiben Sie uns bitte frühzeitig eine E-Mail. Wir schicken Ihnen gern die entsprechenden Informationen.

 

Versicherung

Wenn Sie eine Versicherung abschließen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Wir schicken Ihnen gern die entsprechenden Informationen.

Sobald Ihre Zahlung der Kursgebühr bei bibis eingegangen ist, schicken wir Ihnen eine Anmeldebestätigung bzw. alle Unterlagen, die Sie für Ihren Visumsantrag benötigen.

Denken Sie bitte daran, dass eine Anmeldung erst nach Eingang Ihrer Zahlung verbindlich ist.

Für alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte direkt an

bibis
Bildungswerk des Bielefelder Schulvereins e.V.
August-Bebel-Str. 135 - 145
D-33602 Bielefeld

Tel.: +49 - (0) 5 21 - 9 82 40-0
Fax.: +49 - (0) 5 21 - 9 82 40-22
E-Mail: bibis